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Das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten – insbesondere im Zuge des digitalen Wandels. Es unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, um Fachkräfte zukunftssicher zu qualifizieren.
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Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
​Alle Betriebsgrößen
durch den Arbeitgeber zu tragen
keine Übernahme
67 %
bis
nur Träger
werden übernommen
Betriebsgröße
Übernahme Lehrgangkosten
Arbeitsentgelt-zuschuss
Entgeltersatz-leistung
Zulassungs-erfordernis
Behinderungsbe-dingt erforderliche Mehraufwendung
​Alle Betriebsgrößen
< 50 Beschäftigte
50-499 Beschäftigte
ab 500 Beschäftigte
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
keine Übernahme
werden
übernommen
werden
übernommen
werden
übernommen
100 %
Soll
100 %
50 %
Soll
100 %
bis
100 %
75 %
50 %
25 %
25 %
Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss
(nach § 81 (2) SGB III)
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
​
*Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Was genau ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, Weiterbildungen und Qualifizierungen berufsbegleitend oder während der Arbeitszeit zu absolvieren – mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, dem Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken und Beschäftigte zukunftsfest weiterzubilden.
Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz profitieren?
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße gefördert werden. Die Weiterbildung muss jedoch im Zusammenhang mit den Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes stehen und über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und die beruflichen Kompetenzen erweitern. Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt und im Sinne des § 82 SGB III anerkannt sein.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Bundesagentur für Arbeit kann sowohl die Weiterbildungskosten als auch einen Anteil am Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernehmen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße und individuellen Voraussetzungen und kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts betragen.
Wie beantrage ich eine Förderung nach dem QCG?
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam mit der Agentur Kontakt aufnehmen, um die Fördervoraussetzungen zu prüfen und die Weiterbildung zu planen. Voraussetzung ist eine frühzeitige Beratung und Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Ja, da die Qualifizierung in der Regel während der Arbeitszeit stattfindet, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Zudem wird der Antrag auf Förderung meist in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt.
Kann auch ein kleiner Betrieb Förderung erhalten?
Ja, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der Förderung profitieren. Für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind möglich.


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