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FAQ

Hier finden Sie die Anworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu unseren Kursen und Dienstleistungen.

Der Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen. Er übernimmt ganz oder teilweise die Kosten und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Unterschied zum AVGS dient er gezielt der beruflichen Qualifizierung.

Ihre Vorteile

Zertifizierte Abschlüsse oder Qualifikationen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind

bis zu 100 % Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter

Flexible Umsetzung – online, vor Ort oder hybrid

Begleitung durch qualifizierte Dozierende

mit umfassender Praxiserfahrung

Verbesserung Ihrer beruflichen Kompetenzen und Verbesserung Ihrer Arbeitsmarktchancen

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein kann Personen gewährt werden, die arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und durch eine Weiterbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten. Voraussetzung ist eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der Bildungsgutschein wird nur erteilt, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um beruflich (wieder) eingegliedert zu werden.

Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Im Gespräch wird geprüft, ob eine Weiterbildung notwendig und sinnvoll ist. Wird die Maßnahme genehmigt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei uns, einem zertifizierten Bildungsträger, einlösen können.

Welche Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen?

Mit dem Bildungsgutschein können die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme vollständig übernommen werden. Dazu zählen insbesondere die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, gegebenenfalls notwendige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. In einigen Fällen kann auch ein Zuschuss zu auswärtiger Unterbringung gewährt werden.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet. Die Gültigkeit beträgt meist drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine passende Weiterbildung finden und sich dort anmelden. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsende, das auf dem Gutschein vermerkt ist.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch der Weiterbildung sollte vermieden werden, da dies Konsequenzen für Ihre weitere Förderung haben kann. Im Falle eines berechtigten Grundes (z. B. gesundheitliche Probleme) ist ein Abbruch möglich, muss jedoch sofort der zuständigen Stelle gemeldet werden. Eine erneute Förderung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, das Personen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt gezielt unterstützt. Mit dem AVGS können Sie – vollständig kostenfrei – an maßgeschneiderten Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die Ihre beruflichen Chancen nachhaltig verbessern.

Ihre Vorteile

Individuelle Coachings 

zur beruflichen Orientierung, Bewerbung oder Existenzgründung

Begleitung durch zertifizierte Expert:innen

mit fundierter Arbeitsmarkterfahrung

Flexible Umsetzung – online, vor Ort oder hybrid

100 % Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter

Erweiterung Ihrer beruflichen Kompetenzen und Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Einen Anspruch auf einen AVGS haben in der Regel arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen oder auch Beschäftigte in Transfermaßnahmen. Der Gutschein kann jedoch auch auf Ermessensbasis ausgegeben werden, insbesondere bei Personen in der Orientierungsphase, bei Berufseinsteigern oder Selbstständigen.

Wie erhalte ich einen AVGS?

Zur Beantragung des AVGS ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Dort wird geprüft, ob eine Maßnahme mit AVGS-Förderung für Ihre berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Wird die Maßnahme als förderwürdig eingestuft, wird Ihnen der Gutschein ausgestellt.

Was kann mit einem AVGS gefördert werden?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Berufsorientierung)

  • Private Arbeitsvermittlung

  • Praktika zur Erprobung in Betrieben

  • Vorbereitung auf die Selbstständigkeit

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Nein, für Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen in der Regel keine Kosten. Die Maßnahme wird vollständig über den AVGS abgerechnet, sofern die Maßnahme und der Träger zugelassen sind und der Gutschein gültig ist.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Die Gültigkeit des AVGS wird individuell festgelegt, beträgt in der Regel jedoch drei Monate ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme begonnen haben. Der Beginn und die Maßnahme selbst müssen vorab durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt werden.

Haben Sie noch offene Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne

+49 7022 9900947

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