FAQ
Hier finden Sie die Anworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu unseren Kursen und Dienstleistungen.
Der Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen. Er übernimmt ganz oder teilweise die Kosten und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Unterschied zum AVGS dient er gezielt der beruflichen Qualifizierung.
Ihre Vorteile
Zertifizierte Abschlüsse oder Qualifikationen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind
bis zu 100 % Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter
Flexible Umsetzung – online, vor Ort oder hybrid
Begleitung durch qualifizierte Dozierende
mit umfassender Praxiserfahrung
Verbesserung Ihrer beruflichen Kompetenzen und Verbesserung Ihrer Arbeitsmarktchancen
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein kann Personen gewährt werden, die arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und durch eine Weiterbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten. Voraussetzung ist eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der Bildungsgutschein wird nur erteilt, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um beruflich (wieder) eingegliedert zu werden.
Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Im Gespräch wird geprüft, ob eine Weiterbildung notwendig und sinnvoll ist. Wird die Maßnahme genehmigt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei uns, einem zertifizierten Bildungsträger, einlösen können.
Welche Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen?
Mit dem Bildungsgutschein können die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme vollständig übernommen werden. Dazu zählen insbesondere die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, gegebenenfalls notwendige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. In einigen Fällen kann auch ein Zuschuss zu auswärtiger Unterbringung gewährt werden.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Ein Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet. Die Gültigkeit beträgt meist drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine passende Weiterbildung finden und sich dort anmelden. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsende, das auf dem Gutschein vermerkt ist.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Ein Abbruch der Weiterbildung sollte vermieden werden, da dies Konsequenzen für Ihre weitere Förderung haben kann. Im Falle eines berechtigten Grundes (z. B. gesundheitliche Probleme) ist ein Abbruch möglich, muss jedoch sofort der zuständigen Stelle gemeldet werden. Eine erneute Förderung ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
​Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, das Personen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt gezielt unterstützt. Mit dem AVGS können Sie – vollständig kostenfrei – an maßgeschneiderten Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die Ihre beruflichen Chancen nachhaltig verbessern.
Ihre Vorteile
Individuelle Coachings
zur beruflichen Orientierung, Bewerbung oder Existenzgründung
Begleitung durch zertifizierte Expert:innen
mit fundierter Arbeitsmarkterfahrung
Flexible Umsetzung – online, vor Ort oder hybrid
100 % Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter
Erweiterung Ihrer beruflichen Kompetenzen und Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Einen Anspruch auf einen AVGS haben in der Regel arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen oder auch Beschäftigte in Transfermaßnahmen. Der Gutschein kann jedoch auch auf Ermessensbasis ausgegeben werden, insbesondere bei Personen in der Orientierungsphase, bei Berufseinsteigern oder Selbstständigen.
Wie erhalte ich einen AVGS?
Zur Beantragung des AVGS ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Dort wird geprüft, ob eine Maßnahme mit AVGS-Förderung für Ihre berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Wird die Maßnahme als förderwürdig eingestuft, wird Ihnen der Gutschein ausgestellt.
Was kann mit einem AVGS gefördert werden?
Gefördert werden können unter anderem:
-
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Berufsorientierung)
-
Private Arbeitsvermittlung
-
Praktika zur Erprobung in Betrieben
-
Vorbereitung auf die Selbstständigkeit
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Nein, für Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen in der Regel keine Kosten. Die Maßnahme wird vollständig über den AVGS abgerechnet, sofern die Maßnahme und der Träger zugelassen sind und der Gutschein gültig ist.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Die Gültigkeit des AVGS wird individuell festgelegt, beträgt in der Regel jedoch drei Monate ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme begonnen haben. Der Beginn und die Maßnahme selbst müssen vorab durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt werden.
Das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert berufliche Weiterbildungen von Beschäftigten – insbesondere im Zuge des digitalen Wandels. Es unterstützt Unternehmen durch Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, um Fachkräfte zukunftssicher zu qualifizieren.
Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
​Alle Betriebsgrößen
durch den Arbeitgeber zu tragen
keine Übernahme
67 %
bis
nur Träger
werden übernommen
Betriebsgröße
Übernahme Lehrgangkosten
Arbeitsentgelt-zuschuss
Entgeltersatz-leistung
Zulassungs-erfordernis
Behinderungsbe-dingt erforderliche Mehraufwendung
​Alle Betriebsgrößen
< 50 Beschäftigte
50-499 Beschäftigte
ab 500 Beschäftigte
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
keine Übernahme
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
Maßnahme und
Träger
keine Übernahme
werden
übernommen
werden
übernommen
werden
übernommen
100 %
Soll
100 %
50 %
Soll
100 %
bis
100 %
75 %
50 %
25 %
25 %
Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss
(nach § 81 (2) SGB III)
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
​
*Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Was genau ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, Weiterbildungen und Qualifizierungen berufsbegleitend oder während der Arbeitszeit zu absolvieren – mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, dem Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken und Beschäftigte zukunftsfest weiterzubilden.
Wer kann vom Qualifizierungschancengesetz profitieren?
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße gefördert werden. Die Weiterbildung muss jedoch im Zusammenhang mit den Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes stehen und über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und die beruflichen Kompetenzen erweitern. Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt und im Sinne des § 82 SGB III anerkannt sein.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Bundesagentur für Arbeit kann sowohl die Weiterbildungskosten als auch einen Anteil am Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernehmen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße und individuellen Voraussetzungen und kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts betragen.
Wie beantrage ich eine Förderung nach dem QCG?
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam mit der Agentur Kontakt aufnehmen, um die Fördervoraussetzungen zu prüfen und die Weiterbildung zu planen. Voraussetzung ist eine frühzeitige Beratung und Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Ja, da die Qualifizierung in der Regel während der Arbeitszeit stattfindet, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Zudem wird der Antrag auf Förderung meist in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt.
Kann auch ein kleiner Betrieb Förderung erhalten?
Ja, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der Förderung profitieren. Für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind möglich.
