



Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
​Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, das Personen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt gezielt unterstützt. Mit dem AVGS können Sie – vollständig kostenfrei – an maßgeschneiderten Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die Ihre beruflichen Chancen nachhaltig verbessern.
Ihre Vorteile
Individuelle Coachings
zur beruflichen Orientierung, Bewerbung oder Existenzgründung
Begleitung durch zertifizierte Expert:innen
mit fundierter Arbeitsmarkterfahrung
Flexible Umsetzung – online, vor Ort oder hybrid
100 % Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter
Erweiterung Ihrer beruflichen Kompetenzen und Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Einen Anspruch auf einen AVGS haben in der Regel arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen oder auch Beschäftigte in Transfermaßnahmen. Der Gutschein kann jedoch auch auf Ermessensbasis ausgegeben werden, insbesondere bei Personen in der Orientierungsphase, bei Berufseinsteigern oder Selbstständigen.
Wie erhalte ich einen AVGS?
Zur Beantragung des AVGS ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Dort wird geprüft, ob eine Maßnahme mit AVGS-Förderung für Ihre berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Wird die Maßnahme als förderwürdig eingestuft, wird Ihnen der Gutschein ausgestellt.
Was kann mit einem AVGS gefördert werden?
Gefördert werden können unter anderem:
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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Berufsorientierung)
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Private Arbeitsvermittlung
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Praktika zur Erprobung in Betrieben
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Vorbereitung auf die Selbstständigkeit
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Nein, für Teilnehmerinnen und Teilnehmer entstehen in der Regel keine Kosten. Die Maßnahme wird vollständig über den AVGS abgerechnet, sofern die Maßnahme und der Träger zugelassen sind und der Gutschein gültig ist.
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Die Gültigkeit des AVGS wird individuell festgelegt, beträgt in der Regel jedoch drei Monate ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme begonnen haben. Der Beginn und die Maßnahme selbst müssen vorab durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt werden.